Wirtschaftlichkeit und Fürsorge gehen Hand in Hand


Fachkräftesicherung und der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Unternehmens bzw. Betriebes sind wesentliche Faktoren sich unter dem Zeichen des allgegenwärtigen Fachkräftemangels den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als pflegende, erweitert: sorgende, Angehörige in häuslicher Pflege oder Betreuung eingebunden sind, zuzuwenden. Denn diese brauchen Unterstützung im Betrieb, damit sie ihre Arbeitskraft unvermindert einsetzen können. Denn die vielfältigen Tätigkeiten der Pflege und Sorge eines pflegebedürftigen Menschen kostet Zeit, Kraft, Flexibilität und ist häufig physisch wie psychisch belastend. 

Wie diese Unterstützung für sorgende Mitarbeitende aussehen kann und wie die "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" zu gestalten ist, muss nicht jeder Betrieb alleine beantworten. Schließlich lässt sich Erfahrungswissen wunderbar teilen.

Mit unserem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projekt "Beruf und Pflege: Mentorship zur Vereinbarkeit von Interessen und Bedarfen von Unternehmen sowie erwerbstätig sorgenden Angehörigen" führen wir ein Mentoring-Programm im Austausch mit weiteren Unternehmen im Kreis Borken durch, dabei moderieren und entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam IHRE Lösungsstrategien im Umgang mit Ihren Mitarbeiter*innen, die in der „häuslichen Pflege“ einbezogen sind. So sind Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und der Fürsorge kein Widerspruch. 

Mitmachen!

Was haben Sie als Beschäftigte*r von der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege?
Warum ist die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Sie als Betriebsräte wichtig?
Wie profitiert
die Region Borken davon?
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Was haben Sie als Unternehmen von der Teilnahme am Projekt?

Unternehmen, die die Herausforderungen ihrer Mitarbeiter verstehen und unterstützen, bauen eine stärkere Bindung auf, halten ihre qualifizierten Kräfte zu halten und reduzieren die Fluktuation.

Eine pflegefreundliche Unternehmenskultur wird zu einem immer wichtigeren Faktor bei der Rekrutierung neuer Talente. Es stärkt nicht nur das Image des Unternehmens, sondern zieht auch qualifizierte Arbeitskräfte an.

Die Förderung der Work-Life-Balance durch flexible Arbeitsregelungen kann die Mitarbeiterproduktivität steigern und das Betriebsklima verbessern.

Investitionen in pflegefreundliche Maßnahmen können langfristig zu Kosteneinsparungen führen, indem sie die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und die Mitarbeiterbindung fördern.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen dazu haben?

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Was haben Sie als Beschäftigte*r von der Teilnahme am Projekt?

Durch flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Möglichkeiten oder Sonderurlaub für pflegebedingte Aufgaben können Sie ihre beruflichen Verpflichtungen besser mit ihren familiären Pflegeaufgaben vereinbaren und reduzieren Ihre Belastungen.

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber wertgeschätzt und unterstützt. Dies trägt zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung bei.

Wenn Sie sich weniger um die Vereinbarkeit sorgen müssen, können Sie sich besser auf ihre Arbeit konzentrieren und sind produktiver

Unternehmen, die sich als vereinbarkeitsbewusst präsentieren, sind attraktiver für potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf trägt zu einer positiven Unternehmenskultur bei, die von Verständnis, Empathie und Solidarität geprägt ist, dies schafft ein angenehmes Arbeitsumfeld. 

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Warum ist das Projekt für Sie als Betriebsräte interessant und wichtig?

Indem Sie sich für die Interessen sorgender Beschäftigter einsetzen, zeigen Interessenvertretungen ihre Solidarität und Unterstützung für die Belegschaft. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihre Interessenvertretung zu stärken.

Die Förderung der Vereinbarkeit durch Interessenvertretungen kann zu einem positiven Betriebsklima beitragen, da sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich unterstützt fühlen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt fühlen, sind in der Regel zufriedener bei der Arbeit.

Indem Sie sich für die Belange sorgender Angehöriger einsetzen, können Interessenvertretungen ihr das Ansehen der Interessenvertretung sowohl innerhalb des Unternehmens verbessern.

Indem Sie Unterstützungsmaßnahmen und flexible Arbeitszeitmodelle fördern, tragen Interessenvertretungen dazu bei, Stress und Überlastung bei sorgenden Beschäftigten zu reduzieren.

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Wie profitiert die Region Borken von der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege?

Unternehmen können ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und somit dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte in der Region zu halten und zu gewinnen. Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im Unternehmen können dazu beitragen, dass Beschäftigte motiviert und produktiv bleiben, auch wenn sie pflegende Angehörige unterstützen müssen. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Wirtschaftsregion Kreis Borken aus.

Eine Wirtschaftsregion, in der Unternehmen sich aktiv für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf einsetzen, kann ihr Image als familien- und mitarbeiterfreundlicher Standort stärken und sie als attraktiven Lebens- und Arbeitsort zu positionieren.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern den sozialen Zusammenhalt in der Region und machen sie zu einem lebenswerten Ort für alle Bewohner*innen, indem sie dazu beitragen, dass Beschäftigte ihre Verpflichtungen im privaten Umfeld besser mit ihrem Berufsleben vereinbaren können.

Ablauf

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Was ist das Mentoring-Programm?
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Wie läuft das Projekt ab?
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Was müssen Sie einbringen?
Beirat und Netzwerke
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Das Mentoring-Programm

Unser Angebot im Rahmen unseres Projekts folgt einer einfachen Idee:

Unternehmen, die bereits Wege etabliert haben, um ihre pflegenden Mitarbeiter*innen zu unterstützen bzw. in der Gesundheitsförderung gut aufgestellt sind (Mentoren), geben ihr Erfahrungswissen an Betriebe weiter, die damit weniger erfahren sind (Mentee) - und lernen auch ihrerseits von den Herangehensweisen und Fragestellungen dieser Betriebe.

Darüber hinaus werden die Sichtweisen und Bedarfe Ihrer Mitarbeiter*innen einbezogen.

Wollen Sie mehr über das Mentoring-Programm wissen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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Ablauf und Arbeitsweise

In einem Zeitraum von 9 bis 24 Monaten setzen sich Mentor- und Mentee-Unternehmen in einer monatlich, jeweils zwei- bis dreistündigen Gesprächsrunde unter den Begleitung eines systemischen Supervisors zusammen. Dort tauschen sie angeleitet und mit Inputs versehen Fragestellungen, Bedarf und Erfahrungen zum Umgang mit erwerbstätig sorgenden Angehörigen in den Betrieben aus, analysieren und stellen Wissen bereit.

Im Anschluss werden individuelle Lösungen für die jeweiligen Mentee-Unternehmen entwickelt, die dort umgesetzt und verstetigt werden. "Ihr" Mentor-Unternehmen begleitet den Prozess als Ansprechpartner*in mit.
Der Zeitliche Rahmen wird in der ersten gemeinsamen Sitzung erarbeitet - schätzungsweise liegt er bei zwei bis drei Stunden pro Monat. 

Wollen Sie mehr über den konkreten Ablauf und wie wir arbeiten wissen? Einfach fragen.

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Was müssen Sie einbringen?

Das Projekt „ESA-Mentorship“ wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die beteiligten Betriebe bzw. Unternehmen entstehen daher keine Teilnahmegebühren.
Sie stellen die Arbeitszeit der mitwirkenden Beschäftigten zur Verfügung, d.h. für die Betriebe und Unternehmen entstehen deshalb Freistellungskosten.
Diese entstehen für die Teilnahme an gemeinsamen Konferenzen, Workshops und der verantwortlichen Umsetzung der Ergebnisse in Ihrem Betrieb.
Der bürokratische Aufwand wird unsererseits so gering wie möglich gehalten.
Näheres besprechen wir direkt mit Ihnen.

Rufen Sie uns an oder schreiben sie uns!

Der Projektbeirat

Der Beirat begleitet und berät das Projektteam. Er setzt sich aus Vertreter*innen der Sozialpartner und wesentlichen Stakeholdern der Region Borken zusammen: Kuratorium Deutsche Altershilfe - Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz - Kurt Pietsch Gruppe - Kreishandwerkerschaft Borken - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Borken und der DGB Münsterland

Über uns

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Die Modellregion
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Die Projektförderung

HeurekaNet – Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V. trägt seit seiner Gründung im Jahre 2000 durch Methoden- und Instrumentenent­wicklung, intermediäres Handeln, Bildung und Praxisforschung zur Leistungsfähigkeit von Systemen un­terschiedlicher Art und ihrer Akteure bzw. Mitglieder bei. Das Branchenspektrum reicht vom Gesundheits- und Sozialwesen über Bildungseinrichtungen bis hin zum Maschinen- und Anlagenbau. Bedeutsame Leitideen unserer Arbeit sind die nachhalti­ge Entwicklung und Nutzung von Ressourcen, gesellschaftliche, ökonomische und politische Par­tizipation, Vielfalt und Gleichstellung, Integration bzw. Inklusion. HeurekaNet sucht gemeinsam mit institutionellen und privaten Förderern, Auftraggebern und Partnern nach Alter­nativen und entwickelt ambitioniert neue Lösungen, die es dem Einzelnen und den ihn umge­benden Systemen erlauben, ihr Potential nachhaltig zu entwickeln und zu nutzen.

HeurekaNet hat seinen Sitz in Münster und unterhält Büros in Münster und Hamburg. Unser Institut verfügt über ausgeprägte Projektmanagementkompetenzen und hat bisher Projekte jeglicher Größenordnung und Komplexität bis zu rund 1 Mill. Euro Projektkostenvolumen umgesetzt.

HeurekaNet - Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V. ist gemeinnützig. 

Weitere Informationen zum Institut unter: https://www.heurekanet.de/institut

Andreas Schulte-Hemming
Projektleitung

Diplom Pädagoge und Sozialwissenschaftler, seit 1988 war er bis 2002 leitend bzw. geschäftsführend in der Erwachsenenbildung, mit Schwerpunkten in der beruflichen Bildung, (u.a. einer Altenpflegeschule), tätig. Mitte der 1990er Jahre begann er als Berater bei Veränderungsprojekten, leitete verschiedene Personalentwicklungsprojekte und später als Gesellschafter der KommaSystem Unternehmensberatung. 
Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er zudem wissenschaftlich oder leitend in Projekten zu Informellem Lernen, Kompetenzentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gleichstellung/Diversity und (Alten)Pflege.

Thomas Oelschläger
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Diplom-Pädagoge, Systemischer Berater, Supervisor und Coach, Dozent und Lehrender für Systemische Beratung (Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung/Systemische Gesellschaft), Durchführung des Führungskräftetrainings Mindful Corporate Leading für Unternehmen und Sozialverbände, mehrjährige Bereichsleitung Arbeits- und Ausbildungsmarkt eines Bildungsträgers im Münsterland sowie bundesweit diverse Werkverträge. Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für HeurekaNet und an Hochschulen zu aktuellen und historischen Themen der Bevölkerungspolitik. 

Aktuelle Publikation

Stefanie Ehling
Projektassistenz

Ausbildung zur Bankkauffrau, Weiterbildungen zur Sparkassenfachwirtin und -betriebswirtin, war sie bis 2009 im Bankensektor für die Beratung vermögender Kunden zuständig. Seit mehreren Jahren arbeitet sie für HeurekaNet auf den Gebieten der Projektkoordination, des Veranstaltungsmanagements, der Finanzen und der Verwaltung.

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Modellregion Kreis Borken

Das Projekt im Kreis Borken und angrenzender Orte angesiedelt. Das Thema der erwerbstätig sorgenden Angehörigen und Fragen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hat für die dort ansässigen Betriebe eine zentrale Bedeutung: Sie ist eine der innovationsstärksten Industrie-Regionen in NRW. Sie sind dabei auf Fachkräfte angewiesen, die sie entweder binden (Erhalt der Arbeitsfähigkeit) bzw. neu gewinnen müssen.

Mit dem demografischen Wandel steigt in den Betrieben die Zahl der Beschäftigten, die bei ihnen beschäftigte sorgende Angehörige haben, wobei diese häufig nicht auf den ersten Blick sichtbar sind bzw. sich nicht zeigen.

Information

Häufig gestellte Fragen

Mit unserem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Mentorship-Programm im Austausch mit weiteren Unternehmen moderieren und entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Lösungsstrategien im Umgang mit Ihren Mitarbeiter*innen, die in der „häuslichen Pflege“ einbezogen sind.

Mitarbeiterbindung: Unternehmen, die die Herausforderungen ihrer Mitarbeiter verstehen und unterstützen, bauen eine stärkere Bindung auf. Dies trägt dazu bei, qualifizierte Kräfte zu halten und die Fluktuation zu reduzieren.

Image und Rekrutierung: Eine pflegefreundliche Unternehmenskultur wird zu einem immer wichtigeren Faktor bei der Rekrutierung neuer Talente. Es stärkt nicht nur das Image des Unternehmens, sondern zieht auch qualifizierte Arbeitskräfte an.

Produktivität und Betriebsklima: Die Förderung der Work-Life-Balance durch flexible Arbeitsregelungen kann die Mitarbeiterproduktivität steigern und das Betriebsklima verbessern.

Langfristige Kostenersparnis: Investitionen in pflegefreundliche Maßnahmen können langfristig zu Kosteneinsparungen führen, indem sie die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und die Mitarbeiterbindung fördern.

Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate (01.04.2023 - 31.03.2026).
In einem Zeitraum von 9 bis 24 Monaten setzen sich Mentor- und Mentee-Unternehmen im regelmäßigen Rhythmus  zu Gesprächsrunden unter den Begleitung eines systemischen Supervisors zusammen. Dort tauschen sie angeleitet und mit Inputs versehen Fragestellungen, Bedarf und Erfahrungen zum Umgang mit erwerbstätig sorgenden Angehörigen in den Betrieben aus, analysieren und stellen Wissen bereit.
Im Anschluss werden individuelle Lösungen für die jeweiligen Mentee-Unternehmen entwickelt, die dort umgesetzt und verstetigt werden. "Ihr" Mentor-Unternehmen begleitet den Prozess als Ansprechpartner*in mit.
Der Zeitliche Rahmen wird in der ersten gemeinsamen Sitzung erarbeitet und mit Ihnen abgestimmt. 

Das Projekt „ESA-Mentorship“ wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die beteiligten Betriebe bzw. Unternehmen entstehen daher keine Teilnahmegebühren.
Sie stellen die Arbeitszeit der mitwirkenden Beschäftigten zur Verfügung, d.h. für die Betriebe und Unternehmen entstehen deshalb Freistellungskosten.

Wenn Sie sich für unser Projektvorhaben interessieren, teilnehmen wollen oder einfach nur ein paar Fragen dazu haben, nehmen Sie entweder über unser Projekt-Kontaktdaten oder über die allgemeine E-Mailadresse (info@heurekanet.de) oder direkt mit dem Projektleiter Andreas Schulte-Hemming (E-Mail: schulte_hemming@heurekanet.de / Mobil: +49 173 6265814) Verbindung auf.

Auch wenn Unternehmen, Betriebe, die an unserem Projekt beteiligt sind, mit ihren Produkten, Angeboten und Dienstleistungen in konkurrierender Beziehung zueinander stehen, können diese teilnehmen. Innerhalb des Projektgeschehens werden keine Betriebsgeheimnisse, die Ihre Produkte, Angeboten und Dienstleistungen betreffen, thematisiert werden. Wir achten zudem auf strenge Vertraulichkeit und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Themen der Projektmitarbeit sind Fragen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie die Situation und die Bedarfe von erwerbstätig sorgenden Angehörigen.

Glossar

  • Cross-Mentoring
    Cross-Mentoring bezeichnet ein Mentoring, das über die Unternehmensgrenzen hinausgeht, als eine Partnerschaft􀁁 zwischen unerfahrenen (Mentee) und erfahrenen Unternehmen (Mentor). 
  • Pflegende oder sorgende Angehörige?
    Die häusliche Pflege wird zu 75% durch „sorgende Angehörige“ abgedeckt. Der Begriff der sorgenden Angehörigen berücksichtigt neben der definierten klassischen medizinischen und (körperbezogenen) pflegerischen Unterstützung auch Aspekte der emotionalen und der sozialen Zuwendung und Teilhabe sowie der hauswirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben.
  • Frauen und Männer in der Sorgearbeit
    Frauen tragen als Hauptverantwortliche zu zwei Drittel die häusliche Sorgearbeit, der Anteil der Männer liegt bei ungefähr gut einem Drittel, wobei er langsam ansteigt. Da die häusliche Pflege häufig mit weiteren Angehörigen im Team erfolgt, sind hier insbesondere Männer als organisierende und unterstützende Helfer aktiv. Hinzu kommt, dass es bisher in vielen Unternehmen wenig Verständnis für sorgende Männer gibt.
  • ESA-Mentorship
    Das ESA-Mentorship ist eine besondere Form von Cross-Mentoring. Hier steht die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in den beteiligten Unternehmen im Fokus des Austausches.
  • Erwerbstätig sorgende Angehörige
    Das breite Spektrum an Sorge-Aufgaben wird von 60 % sorgenden Angehörigen abgedeckt, die zusätzlich zu ihrem Beruf Verwandte, Partner*innen oder Freunde pflegen. Das sind in NRW rund 500.000 Personen, die statistisch erfasst sind. Schätzungen zufolge sind mindestens die gleiche Anzahl an sorgenden Angehörigen aus unterschiedlichen Gründen nicht „sichtbar“, d.h. nicht erfasst.
  • Mental-Load
    Der Begriff "Mental Load" kommt aus der Kognitionspsychologie und bedeutet soviel wie Belastungen durch Gedanken oder als Teil der psychische Belastungen. Konkret sind damit die Aufgaben aus Mitdenken, Erinnern, Planen, Organisieren und Synchronisieren des kompletten Alltags-, Freizeit- und Pflichtterminkalenders z.B. einer gesamten Familie gemeint, die sich gleichzeitig und in Dauerschleife in den Köpfen, in der Regel von Frauen, abspielen.
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Publikation

Oelschläger, Thomas; Schulte-Hemming, Andreas (erscheint im Mai 2024). Erwerbstätige, sorgende Angehörige: Erkenntnisse über die Herausforderungen für Betriebe und deren Führungskräfte – dargestellt anhand einer Machbarkeitsstudie im Westmünsterland. In: Rövekamp-Wattendorf, Jörg; Heckes, Kolja (Hrsg.). Gesundheit in regionaler Verantwortung. Beiträge zu Gestaltungsorten und Aushandlungspraxen sozialer Lebenswelten. Opladen: Barbara Budrich.

Nachrichten, Termine und Hinweise

rund um das Thema erwerbstätig sorgende Angehörige
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3. Januar2024
ESA-Mentorship: Das Projekt stellt sich vor - Besuche von Tagungen in Essen, Münster und Berlin zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Im Rahmen ihrer regionalen und bundesweiten Netzwerkarbeit nahmen Thomas Oelschläger und Andreas Schulte-Hemming an mehreren Tagungen teil.

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April 2024
Publikation

Der Beitrag von Thomas Oelschläger und Andreas Schulte-Hemming "Erwerbstätige, sorgende Angehörige: Erkenntnisse über die Herausforderungen für Betriebe und deren Führungskräfte – dargestellt anhand einer Machbarkeitsstudie im Westmünsterland." erscheint im Mai 2024.

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Ab dem 21. Mai 2024
Start mit der 1. Mentoren-Gruppe

Der erste Durchgang des Mentorin-Programms "Zukunft gestalten: Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" startet mit dem 21. Mai 2024.
Nehmen Sie mit Herrn Andreas Schulte-Hemming Kontakt auf, unter der Tel.Nr. 0173-6265814 oder per E-Mail (schulte_hemming@heurekanet.de) bis zum 10.05.2024, um mehr über das Projekt zu erfahren und Ihre Teilnahme zu sichern!

Kontakt

Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Stefanie Ehling (Büro Münster, Projektadministration)
Andreas Schulte-Hemming (Projektleitung)

Adresse

Windthorststr. 32
D-48143 Münster

Telefon

+49 (0) 251 3999 5942 (Büro Münster)
+49 (0) 173 62 65 14 (Projektleitung)

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Das Projekt „ESA-Mentorship“ wird im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit“
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union
über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Projektträger
Disclaimer
Projektitel

Beruf und Pflege:
Mentorship zur Vereinbarkeit von Interessen und Bedarfen von Unternehmen und erwerbstätig sorgenden Angehörigen (ESA)

Datenschutz


Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

HeurekaNet - Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V.
Windthorststr. 32
48143 Münster
Deutschland
T: +49 251 3 999 59 42
F: +49 251 3 999 59 43
E: info[at]heurekanet_de

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Andreas Schulte Hemming (Vorsitzender), Marcus Flachmeyer (Kassenwart)

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
- Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
- Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht
  löschen dürfen,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
- Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit
  uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

- Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
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Fragen an den Datenschutzbeauftragten

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Andreas Schulte Hemming (Vorsitzender), Marcus Flachmeyer (Kassenwart)

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